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Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft (Société Européenne) in Frankreich
Am („Loi Breton„) hat der französische Gesetzgeber ein Ausführungsgesetz zu der Verordnung 2157/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom betreffend die Europäische Gesellschaft (Société Européenne – „SE„) erlassen.
In Ermangelung einer an vielen Stellen des Gesetzes vorgesehenen Durchführungsverordnung war die Gründung einer französischen Europäischen Gesellschaft jedoch bisher nicht möglich. Dieser Zustand ist mit der Veröffentlichung der dringend erwarteten Durchführungsverordnung 2006 des Conseil d’Etat vom (Journal Officiel v. , S. 5780 ff.) beendet. Diese Verordnung, die die Durchführungsverordnungen vom über die Handelsgesellschaften und vom über das Gesellschafts- und Handelsregister ändert und am in Kraft getreten ist, enthält insbesondere die Regeln über die Gründung und die Sitzverlegung der Europäischen Gesellschaft.
Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen des Gesetzes und der Durchführungsverordnung dargestellt.
I. Gesetzliche Regelung
Die gesetzliche Regelung findet sich in den Art. 229-1 bis 229-15 des Code de Commerce (Ccom), die durch das Gesetz 2005-842...