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Das Teilarbeitslosengeld
Arbeitslosenversicherungsschutz bei Mehrfachbeschäftigung
Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben, beweisen hohe Flexibilität am Arbeitsmarkt. Sie tragen dementsprechend verstärkte Risiken bei Verlust einer Teilbeschäftigung. So ist in derartigen Fällen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht begründet, wenn der Umfang der fortgeführten Beschäftigungen 15 und mehr Wochenstunden umfasst. Für diesen Fall sieht die Arbeitslosenversicherung das Teilarbeitslosengeld vor. Es gewährleistet Entgeltersatz aus der verlorenen Beschäftigung für die Dauer von bis zu sechs Monaten neben der fortgeführten Beschäftigung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum – wenig bekannten – Versicherungsschutz bei Teilarbeitslosigkeit.
I. Teilarbeitslosengeld im System der Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer, die mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben, entrichten zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus allen Beschäftigungen. Bei Verlust einer Teilbeschäftigung steht ihnen jedoch nur dann Arbeitslosengeld zu, wenn sie auch „arbeitslos” sind. Diese Voraussetzung erfüllt aber nur, wer nicht oder nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist (§ 119 Abs. 3 SGB III). Mehrfachbeschäftigte sind damit bei Verlust eine...