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Auslegung eines Schenkungsvertrags
Ein vor dem geschlossener Schenkungsvertrag, in welchem sich der Schenker zur Übereignung einer nahezu fertiggestellten Immobilie sowie zur Finanzierung der endgültigen Fertigstellung verpflichtet hat, und der ersichtlich in der Absicht geschlossen worden ist, noch die alte Einheitsbewertung auszunützen, kann dahin ausgelegt werden, dass zwei Teilschenkungen erfolgt sind, nämlich eine Schenkung des Grundstücks im Zustand der Bebauung bei Vertragsabschluss und eine bei Bezugsfertigkeit verwirklichte mittelbare Grundstücksschenkung hinsichtlich der Kosten der bis zur vollständigen Fertigstellung des Gebäudes noch erforderlichen Baumaßnahmen.