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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 1

Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften

Berechnung des Abzugsverbots für Schuldzinsen erfolgt gesellschafterbezogen

Dr. Alois Th. Nacke

Mehrere offene Fragen zur Anwendung der Schuldzinsenregelung in § 4 Abs. 4a EStG auf Personengesellschaften hat der BFH nun in einem entschieden. Zwei Entscheidungen ragen dabei heraus: Der BFH ist der Ansicht, dass die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs gesellschafterbezogen zu erfolgen hat. Damit hat er in einem von Anfang an bestehenden Meinungsstreit Stellung bezogen. Der Mindestabzug in Höhe von momentan 2 050 € nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG ist dagegen nur einmal für die Gesellschaft zu gewähren.

Überentnahmen bei Personengesellschaften

Der Entscheidung des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde. An einem Altenpflegeheim in Form einer KG waren vier Personen beteiligt. In den Streitjahren 1999 und 2000 waren Überentnahmen entstanden. In den Feststellungserklärungen berechnete die KG diese Überentnahmen ohne Berücksichtigung von Über- bzw. Unterentnahmen der Vorjahre. Sie berechnete die Überentnahmen für jeden einzelnen Gesellschafter S. 2unter Berücksichtigung des in § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG (heute § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG) geregelten Mindestabzugs, der ebenfalls für jeden Gesellschafter angesetzt wurde. Auf diese Überentnahme wandte die KG den pauschalierten Zinssatz von 6 % an.

Das Finanzamt folgte der Erklärung ni...

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