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Verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben an die grenzüberschreitende Verlustnutzung
Die grenzüberschreitende Verlustnutzung innerhalb der EU ist nicht nur ein Thema der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, sondern wird zunehmend auch durch europarechtliche Regelungen bestimmt. Darüber hinaus beeinflusst die grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung aus ökonomischer Sicht die Entscheidung zur Finanzierung grenzüberschreitender Aktivitäten. Wird ein grenzüberschreitender Verlustabzug verwehrt, verringert sich die Attraktivität einer Aktivität im Ausland und führt damit zu einer faktischen Benachteiligung von Auslandsinvestitionen gegenüber inländischen Investitionen. Der Beitrag soll die nationalen und europarechtlichen Vorgaben an die grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung herleiten und ökonomisch analysieren. Darauf aufbauend sollen einige Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung diskutiert werden. Grundlage der Analyse ist der Outboundfall, d. h. der Vergleich eines Inländers mit ausländischen Einkünften mit einem Inländer nur mit inländischen Einkünften. S. 494