Gesetz zu dem
Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Unabhängigen Staat Papua Neuguinea zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen vom ;
(BGBl 1999 II S. 826
ff.BStBl
1999 I S. 883)
Bezug:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Folgendes mitgeteilt:
Mit dem vorgenannten Vertragsgesetz wurde die Bundesregierung ermächtigt, das Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen völkerrechtlich zu ratifizieren. Diese Ermächtigung ist mittlerweile gegenstandslos geworden, da die Ratifikationsurkunden bisher nicht ausgetauscht worden sind und auch künftig nicht ausgetauscht werden. Das vorgenannte Doppelbesteuerungsabkommen wird daher auch in der Zukunft nicht anzuwenden sein.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Bundesministerium der
Finanzen v. - IV B 3 -
S 1301 - PAP/07/0001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 608
IStR 2007 S. 716 Nr. 19
AAAAC-58416