Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 967/07

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5

IMEI-Nummer als handelsübliche Bezeichnung beim Handykauf

Leitsatz

1. Die Angaben der sog. IMEI-Nummer gehört bei der Lieferung von Handys zur handelsüblichen Bezeichnung, deren Angabe auf der Rechnung zum Vorsteuerabzug nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz erforderlich ist.

2. Im Aussetzungsverfahren ist Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Handys nur versagt wurde, weil die so genannte IMEI-Nummer nicht angegeben ist.

Fundstelle(n):
WAAAC-58238

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 21.05.2007 - 6 V 967/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen