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Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung
Anmerkungen zum
Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 ist die sog. Mindestbesteuerung eingeführt worden, „um ein Mindestmaß der Besteuerung bei hohen positiven Einkünften aus einzelnen Einkunftsarten” sicherzustellen. Die in § 2 Abs. 3 EStG eingefügte Regelung sollte verhindern, dass positive Einkünfte durch Abschreibungsmodelle der Besteuerung entzogen werden. Tatsächlich schränkte der Tatbestand der Regelung aber nicht nur den Abzug von Verlusten ein, die aus Steuervergünstigungen resultieren oder lediglich buchtechnisch belasten, sondern auch den vertikalen Verlustausgleich „echter” Verluste. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift war deshalb von Anfang an umstritten. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 hat der Gesetzgeber sie wieder abgeschafft.
DokID ▶ NWB HAAAC-18582. Rechtsgrundlagen ▶ § 2 Abs. 3 Satz 2 bis 8, § 10d Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2, Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Vorinstanz ▶ NWB DAAAB-21196.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Die Kläger, zwei zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten, erzielten im Streitjahr 1999 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung. Die...