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Wohnungseigentumsrecht | Keine Verbrauchereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Das LG Rostock hebt in seinem Urteil v. - 4 O 322/06, NZM 2007 S. 370 hervor, das eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die bei der Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums bereits am Rechtsverkehr teilnahm und sich beim Abschluss eines Vertrags ihrer Verwalter-GmbH bedient hatte, weder selbst unmittelbar ein Verbraucherstatus (§ 13 BGB) zukomme noch der entsprechende Verbraucherstatus der selbst am Vertragsabschluss nicht beteiligten (und auch nicht persönlich verpflichteten) Wohnungseigentümer auf sie durchschlage.