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Einkommensteuer | Versagung des Abzugs der Schulgeldzahlungen gemeinschaftswidrig
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dürfen Steuerpflichtige 30 % des Entgelts abziehen, das sie für unterhaltsberechtigte Kinder für den Besuch von Privatschulen entrichten, die in Deutschland bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da diese Vergünstigung nicht für Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten gilt, haben sich das FG Köln und die Kommission an den EuGH gewandt. Der EuGH entschied mit Urteil v. - Rs. C-76/05, Schwarz und Gootjes-Schwarz NWB FAAAC-57814, dass es dem Gemeinschaftsrecht entgegensteht, wenn die steuerliche Vergünstigung bei Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell versagt wird. Wollen in anderen Mitgliedstaaten als Deutschland ansässige privat finanzierte Schulen den Kindern von in Deutschland wohnenden Steuerpflichtigen eine Schulausbildung anbieten, beeinträchtigt der Au...