Beschluss
7 [1]
Andere aus einer derartigen Vereinbarung resultierende Verpflichtungen, einschließlich der Gewährung von Garantien und Verpflichtungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung, sind je nach vereinbarten Bedingungen gemäß IAS 37, IFRS 4 oder IFRS 9 zu bilanzieren.
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FAAAD-10240
1Anm. d. Red.: Paragraph 7 i. d. F. der VO v. 22. 11. 2016 (ABl EU Nr. L 323 S. 1) mit Wirkung v. 19. 12. 2016. Zur Anwendung siehe Absatz 3 des Abschnitts „Zeitpunkt des Inkrafttretens“.