IFRIC 1 9

Zeitpunkt des Inkrafttretens

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Diese Interpretation ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Wendet ein Unternehmen diese Interpretation auf Berichtsperioden an, die vor dem beginnen, hat es dies anzugeben.

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FAAAJ-50188