IFRIC 1 10

Übergangsvorschriften

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Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nach IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler vorzunehmen [1].

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50188

1Amtl. Anm.: Wendet ein Unternehmen diese Interpretation auf eine Berichtsperiode an, die vor dem 1. Januar 2005 beginnt, hat es die Vorschriften der früheren Fassung von IAS 8 mit dem Titel Periodenergebnis, grundlegende Fehler und Änderungen der Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, es sei denn, es wendet auf diese frühere Periode die überarbeitete Fassung dieses Standards an.