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FG Rheinland-Pfalz 08.05.2001 2 K 1564/00

Lohnsteuer; | berufliche Nutzung eines Computers (§§ 9, 12 EStG)

Aufwendungen für Computer können nach dem auch anteilig als WK abgesetzt werden. § 12 Nr. 1 EStG stehe der Aufteilung nicht entgegen, da diese bei einem Computer ebenso möglich sei wie bei einem Pkw. So wie der berufliche Nutzungsanteil beim Pkw anhand der gefahrenen Kilometer ermittelt werde, lasse sich die berufliche Nutzung des Computers anhand der Stunden der beruflichen bzw. privaten Nutzung ermitteln.

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