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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 1

Fall Aeng, Pok und Tao OHG – Aufgabe aus dem Bilanzsteuerrecht

Aufnahme eines neuen Gesellschafters in bereits vorhandene Personengesellschaft (§ 24 UmwStG), Besonderheiten beim Sonderbetriebsvermögen, Sonderfall des§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Maik Richter, Ehrenfriedersdorf

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I. Sachverhalt

Der Jahresabschluss für die (A)eng, (P)ok und (T)ao OHG für das Wirtschaftsjahr 2006 liegt im Steuerbüro von Beraterin Angela André. Die Buchführung ist vorläufig bereits gefertigt, und zwar durch die noch etwas unerfahrene Buchhalterin Frau Ingeborg Renati. Frau Renati errechnete auch einen vorläufigen Gewinn von 45 000 €.

Allgemeines
Die Aeng und Pok OHG (kurz: AP OHG) wurde im Jahr 2002 gegründet. Die beiden Gesellschafter kannten sich aus Jugendzeiten noch aus Thailand. Mittlerweile lebten sie schon einige Jahre in Deutschland und wagten nun erstmalig den Schritt in die Selbständigkeit. Sie gründeten die AP OHG, an der jeder Anteile von 50 % hatte. Tao, ein ebenfalls guter Kumpel der beiden aus Thailand, traute sich damals noch nicht mit in die OHG einzusteigen, so war er doch erst ein Jahr zuvor mit seinem kleinen Imbiss in der Innenstadt gescheitert und hatte das Geschäft aufgegeben. Tao stieg erst in 2006 in die OHG ein (siehe Tz. 1). Außerdem stellte er dieser neuen OHG ab das Grundstück „Dresdner Straße 18” zur Verfügung (siehe Tz. 2).

1. „Gründung APT...
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Fall Aeng, Pok und Tao OHG – Aufgabe aus dem Bilanzsteuerrecht

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