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Kein Schuldzinsenabzug nach Verkauf einer GmbH-Beteiligung
Kein Durchgriff durch Kapitalgesellschaft
Nachträgliche Zinsaufwendungen bleiben vom Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen. Der BFH, der das vorinstanzliche Urteil lediglich aus verfahrensrechtlichen Gründen aufheben musste, bestätigte die Rechtsauffassung der Vorinstanz hinsichtlich des Schuldzinsenabzugs und behielt seine bisherige, ständige Rechtsprechung diesbezüglich bei. Ein Durchgriff durch die GmbH auf den hinter ihr stehenden Gesellschafter kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
S. 4
Streitfall
Der mehrheitlich an einer Limited (Ltd.) beteiligte Kläger (Kl.) veräußerte 1995 Anteile an dieser Ltd. an eine GmbH, deren Alleingesellschafter er war. Für den Erwerb der Anteile an der Ltd. hatte der Kl. Darlehen aufgenommen, die er erst im Jahr 2000 zurück geführt hat. Der Kl. hatte zudem der Ltd. Darlehen gewährt und Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber den Mitgesellschaftern übernommen. Der Veräußerungsverlust aus der wesentlichen Beteiligung an der Ltd. wurde unstreitig im Veranlagungszeitraum 1995 erfasst. Die vom Kl. in den Veranlagungszeiträumen 1996 bis 1999 als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemachten Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung seiner vorheri...