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KSR Nr. 9 vom Seite 2

Bewertung einer Sacheinlage bei Überpari-Emission

Sacheinlage eines Grundstücks bei Gründung einer GmbH

Bruno Gassner

Auch soweit der Wert der Sacheinlage über den Nennbetrag der Stammeinlage hinausgeht, liegt ein entgeltlicher Erwerb durch die GmbH vor. Die Einbringung des Grundstücks als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG ist nach Auffassung des BFH insgesamt als tauschähnliches Geschäft anzusehen.

Streitfall

Eine GmbH wurde im Juni 1994 von B als alleinigem Gesellschafter mit einem Stammkapital von 50 000 DM gegründet. Aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Sacheinlagevereinbarung leistete B seine Einlage mit Übereignung eines Grundstücks, das von ihm 1991 mit einem Büro- und Lagergebäude bebaut worden war. Gemäß einem Verkehrswertgutachten wurde das Grundstück mit 3,7 Mio DM bewertet. Nach Abzug von 1,3 Mio DM übernommenen Verbindlichkeiten wurde der Einbringungswert mit 2,4 Mio DM festgesetzt. Davon wurden 50 000 DM auf die Stammeinlage angerechnet und der Mehrbetrag in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Anschluss an eine Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, der Ansatz des von B errichteten Gebäudes mit dem Teilwert sei in der Steuerbilanz nur insoweit möglich, als die Einbringung entgeltlich, nämlich gegen Anrechnung auf die Stammeinlagepflicht und gegen Übernahme der auf dem Grundstück laste...

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