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Arbeitsrecht | außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts des Herunterladens von Kinderpornographie auf firmeneigenen Laptop
Der schwerwiegende Verdacht gegen einen Arbeitnehmer, auf den ihm zur Verfügung gestellten Laptop aus dem Internet kinderpornographische Videodaten heruntergeladen und gespeichert zu haben, um sie zu verbreiten, stellt einen zur fristlosen Kündigung berechtigenden Grund dar. Der Kündigungsgrund entfällt auch nicht dadurch, dass der firmeneigene Laptop zu privaten Zwecken genutzt werden durfte, wenn der Rahmen der gestatteten Privatnutzung durch strafbare Handlungen überschritten wurde. Für den Lauf der Kündigungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB kann eine erhebliche Rolle spielen, dass sich der Arbeitgeber von anstehenden staatlichen Ermittlungsmaßnahmen bessere Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich des Verdachts erhoffen und er erwarten durfte, dass diese in Kürze stattfindenden Ermittlungen neue Umstände – den...