Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
1. Aufl. 2007
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6. Die Ausgestaltung der Kostenrechnung nach KHBV
6.1 Grundbegriffe der Kostenrechnung
Entsprechend des im betriebswirtschaftlichen Fachschrifttum verbreiteten wertmäßigen Kostenbegriffs stellen Kosten den Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen in einer Periode zum Zwecke der betriebstypischen Leistungserstellung dar. Elemente des Kostenbegriffes sind also:
Wertmäßige Bezifferung (Angabe in €-Werten),
Verbrauchsorientierung (keine Investitionen),
Periodenbezug (jährlich oder unterjährig) sowie
Bezug auf die betriebsgewöhnliche Leistungserstellung.
Die üblichen kostenrechnerischen Begrifflichkeiten in Bezug auf Kostenverläufe (z.B. variable, fixe, sprungfixe Kosten) sowie allgemein gebräuchliche Einteilungskriterien der Kosten (z.B. Einzel- und Gemeinkosten, primäre und sekundäre Kosten usw.) sollen als bekannt vorausgesetzt werden.
Die allgemein anerkannten Aufgaben der Kostenrechnung sind:
Dokumentation durch systematische und lückenlose Ordnung der Kosten nach Kostenarten und dem Ort ihres Entstehens (Kostenstellen),
Kalkulation der unternehmerischen Leistungen und insoweit Schaffung von Anhaltspunkten für Preissetzung und Beständebewertung,
Wirtschaftlichkeitskontrolle durch Kosten...