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BBK Nr. 17 vom Fach 16 Gr. I Seite 1

Inventur und Inventar

I. Begriffe

Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns mit Angabe der Werte.

Zuvor werden die Vermögensgegenstände und Schulden bestandsmäßig aufgenommen. Das ist die Inventur. Grundsätzlich werden die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln und körperlich aufgenommen. Hierzu gibt es aber Erleichterungen.

II. Stichtage

Jeder Kaufmann muss für den Zeitpunkt des Beginns seines Handelsgewerbes ein Inventar aufstellen (§ 240 Abs. 1 und 2 HGB). Hierdurch wird festgehalten, mit welchen Vermögensgegenständen und Schulden er sein Handelsgewerbe begonnen hat, welche Werte diese in diesem Zeitpunkt hatten, wie sich also sein Betriebsvermögen am Anfang zusammengesetzt hat und welchen Wert es im Einzelnen und insgesamt hatte. Der erste Inventurstichtag eines Unternehmens ist also der Beginn des Handelsgewerbes.

Für die Inventur zu Beginn des Handelsgewerbes ist gesetzlich keine Frist vorgesehen. Die Handelsgeschäfte verändern das Betriebsvermögen und damit die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden. Um die Veränderungen feststellen zu können, muss vorher festgehalten werden, welche Vermögensgegenstände und Schulden in welche...

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Inventur und Inventar

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