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Bundeskabinett verabschiedet MoRaKG
Förderung der Ansiedlung von Wagniskapitalfonds
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein, damit das Gesetz zeitgleich mit der Unternehmensteuerreform 2008 in Kraft treten kann. Mit dem Gesetzentwurf soll gezielt die Ansiedlung von Wagniskapitalfonds in Deutschland gefördert werden, um eine verbesserte Bereitstellung von Eigenkapital für junge Unternehmen zu bewirken. – Einen ersten Überblick über den Gesetzentwurf gibt dieser Beitrag.
I. Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
Der wichtigste Teil des MoRaKG ist das neu eingeführte Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG), mit dem eine gesetzlich definierte Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft eingeführt wird. Im WKBG sind die besonderen Anforderungen an die Tätigkeit von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften sowie die laufende Aufsicht, der sie unterliegen sollen, geregelt (§ 1 WKBG). Die daran anknüpfende steuerliche Behandlung ist teilweise im WKBG, zum Teil aber auch in den steuerlichen Stammgesetzen geregelt.
1. Voraussetzungen
Eine Gesellschaft gilt dann als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft im Sinne des Gesetzes, wenn sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft