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Privatnutzung von Vorsteuerkappungsfahrzeugen
Nachträgliche Vorsteuerberichtigung führt zur Steuerpflicht der Privatnutzung
Für unternehmerisch und privat genutzte Fahrzeuge, die zwischen dem und dem angeschafft wurden, war der Vorsteuerabzug auf 50 % der Aufwendungen beschränkt. Im Gegenzug musste die Privatnutzung nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung unterworfen werden. Nach Ansicht des – gilt dies allerdings dann nicht, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der geänderten Rechtslage ab 2003 im Rahmen einer Vorsteuerberichtigung einen Teil der ursprünglich nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge nachträglich geltend macht.
Hintergrund
Durch das StEntG 1999/2000/2002 wurde mit Wirkung ab der Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für unternehmerisch und privat genutzte Fahrzeuge auf 50 % beschränkt – sog. Vorsteuerkappungsfahrzeuge (§ 15 Abs. 1b UStG). Im Gegenzug wurde die private Nutzung des Fahrzeugs nicht als unentgeltliche Wertabgabe besteuert (§ 3 Abs.9a Satz 2 UStG). Die Beschränkung des Vorsteuerabzugs basierte auf einer Ermächtigung des Rats der EU v. . Die Geltungsdauer der Ermächtigung endete am und wurde nicht verlängert. Seit verstieß § 15 Abs. 1b UStG daher gegen geltendes Gemeinschaftsrecht, d. h. Steuerpflichtige konnten sich auf die für sie günstigeren No...