Zu § 18a UStG
245f. und 245g. (weggefallen) [1]
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JAAAC-53796
1Abschnitt 245f (alt), der sich mit Vordrucken, die von den amtlichen Vordrucken für die ZM abweichen, befasste, ist weggefallen. Die Verwendung von abweichenden Vordrucken hat im Hinblick auf die durch das JStG 2007 eingeführte Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der ZM (vgl. FN zu Abschnitt 245a UStR) keine praktische Bedeutung mehr. Abschnitt 245g (alt) ist ebenfalls weggefallen. Die Regelungen zur elektronischen Abgabe von ZM finden sich jetzt in Abschnitt 245a Abs. 5 (vgl. FN zu Abschnitt 245a UStR).