UStR 172. (Zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

172. (weggefallen) [1]

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JAAAC-53796

1Abschnitt 172 ist weggefallen, weil § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG i. d. F. von § 28 Abs. 4 UStG nur noch bis gelten sollte. Allerdings ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JStG 2008 (BR-Drucks. 544/07) eine nochmalige Verlängerung der Übergangsregelung bei Personenbeförderungen mit Schiffen vorgesehen, und zwar bis zum .