keine Bindung an unzutreffende Auskunft der Bewertungsstelle des Finanzamts
Leitsatz
Die Veräußerung des zu einem verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücks führt zur Besteuerung
des Veräußerungsgewinns, wenn die Abgabe der Aufgabeerklärung nicht feststellbar ist. Eine Bindung des FA an eine unzutreffende
Auskunft der Bewertungsstelle über das Vorliegen einer Betriebsaufgabe besteht nicht. Eine rückwirkende Abgabe der Aufgabeerklärung
ist nicht möglich.
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