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Kurz notiert
Kabinett beschließt MoRaKG
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) beschlossen. Mit dem MoRaKG wird ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) geschaffen, das eine gezielte Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge und mittelständische Unternehmen vorsieht. Das WKBG umfasst folgende zentrale Regelungen:
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen primär in Unternehmen investieren, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs nicht älter als 10 Jahre sind und deren Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt nicht größer als 20 Mio ? ist (sog. Zielgesellschaften).
Anerkennung und laufende Aufsicht der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften obliegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Es wird eine Ausnahmeregelung zur im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 neu eingeführten Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG) vorgesehen: Bei Übernahme von Anteilen an einer Zielgesellschaft durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft bleiben die Verlustvorträge im Umfang der im Unternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhandenen still...