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Rechtsformwahl
Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008
Schon bisher war die Wahl der richtigen Rechtsform für den Mittelstand unter steuerlichen Gesichtspunkten ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsform der GmbH, der GmbH & Co. KG, des Einzelunternehmens oder oft auch der Betriebsaufspaltung wurde häufig zufallsbedingt oder auch von den besonderen Vorlieben des jeweiligen Beraters geprägt gewählt. Die tiefgreifenden Änderungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 auf die Besteuerung von Unternehmen zwingen dazu, wieder einmal die Frage der Rechtsformwahl zu stellen und bestehende Strukturen im Hinblick auf die Optimierung der Rechtsform zu untersuchen. Für mittelständische Unternehmen ergeben sich wesentliche Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, der Einführung einer Abgeltungsteuer auf Dividenden sowie dem Austausch des Halbeinkünfteverfahrens durch das Teileinkünfteverfahren. Bei Personenunternehmen ist insbesondere die Steuervergünstigung für nicht entnommene Gewinne zu erwähnen. Neuerungen für sämtliche Unternehmensformen ergeben sich aus der Einführung einer Zinsschranke, der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe und der...