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Betriebliche Altersversorgung: Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird – neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung – die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt (vgl. hierzu ausführlich Campen, NWB direkt 35/2007 S. 1 NWB WAAAC-52934).
Der Gesetzentwurf nimmt noch eine zweite wichtige Weichenstellung vor: Wer – im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung – arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz fünfjährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sollen neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar, also sicher sein. Dies ist besonders für junge Frauen und Familien positiv, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften voll behalten.
Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge ist seit 2002 auf...