Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Sozialversicherungsbeiträge bei betrieblicher Altersversorgung
Gesetzesentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Die demographische Entwicklung in Deutschland und deren Folgen für die Altersversorgung werden ein immer wichtigeres Thema. Die auf dem Prinzip des Generationenvertrags aufgebaute gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft in vielen Fällen alleine nicht mehr ausreichen, um ein ausreichendes Einkommen im Alter zu sichern. Als ergänzende Maßnahmen unterstützt der Gesetzgeber daher auch die private sowie die betriebliche Altersversorgung. Für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat das Bundeskabinett am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet, mit dem unter anderem die Sozialversicherungspflicht der Beiträge zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung geändert werden soll.
Die steuerliche Basis
Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland kennt fünf verschiedene Durchführungswege. Unterschieden werden die sog. internen Durchführungswege
S. 2
einerseits und die externen Durchführungswege andererseits. Zu den internen Durchführungswegen gehören die Direktzusage sowie die Unterstützungskasse. Die externen Durchführungswege umfassen die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds,...