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Ausgewählte Aspekte des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2008
Kurz nach Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 liegt bereits der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 vor, den das Bundeskabinett am beschlossen hat (BR-Drucks. 544/07; zu einem Überblick vgl. den Beitrag von Merker ab S. 601). Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit zwei für die Praxis bedeutsamen Neuregelungen, bei denen sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch Änderungen ergeben können.
1. Einschränkung der Abzugsfähigkeit bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen
Nach dem sog. Renten-Erlass III ( BStBl I S. 922) können gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die am Versorgungsbedürfnis des Übergebers ausgerichteten Rentenzahlungen beim Übernehmer in vollem Umfang als dauernde Last oder – bei Ausschluss der Abänderbarkeit – mit dem Ertragsanteil abgezogen werden. Nach dem sog. Korrespondenzprinzip hat der Empfänger der Versorgungsleistungen diese gem. § 22 Nr. 1 EStG entsprechend anzusetzen.
Voraussetzung ist bisher, dass Gegenstand der Übertragung eine existenzsichernde und ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit ist (vgl. Tz. 10 und 19 im Renten-Erlas...