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Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen
BMF nimmt zur Anwendung des § 15b EStG Stellung
Seit seiner Einführung hat § 15b EStG zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen viel Kritik hervorgerufen. Nicht nur die rückwirkende Anwendung insbesondere bei den Einkünften aus Kapitalvermögen begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch die Auslegungsbedürftigkeit der Norm – speziell der Begriffe Einkunftsquelle, Steuerstundungsmodell und modellhafte Gestaltung – wirft Zweifelsfragen auf. Das BMF hat nun erstmals den sachlichen Anwendungsbereich sowie die Tatbestandsmerkmale der Verlustbeschränkung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen erläutert. Zusätzlich enthält das BMF-Schreiben ein Prüfschema zu § 15b EStG.
Beschränkung der Verlustverrechnung
Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen sind im Jahr der Verlustentstehung dann nicht mit den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen, sondern lediglich mit Gewinnen aus späteren Veranlagungszeiträumen aus demselben Steuerstundungsmodell verrechenbar, wenn die prognostizierten Verluste mehr als 10 % des gezeichneten und aufzubringenden oder eingesetzten Kapitals betragen. Die Verlust
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verrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen erfolgt nicht im Rah...