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Öffentliches Recht | Rundfunkgebührenpflicht für eigene Ferienwohnung
Der BayVGH stellt in seinem Urteil v. - 7 BV 06.1073 (MMR 2007 S. 474) klar, dass die Rundfunkgebührenpflicht auch für tragbare Rundfunkempfangsgeräte gilt, die nur für kurze Zeit im Jahr in eine eigene Ferienwohnung (oder Zweit- oder Nebenwohnung) eingebracht und dort zum Empfang bereitgehalten werden. Dies ergebe sich unmittelbar aus der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, wonach für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen selbst dann, wenn es sich um Zweitgeräte handelt, für jede Wohnung eine eigene Rundfunkgebühr zu entrichten sei. Der damit ggf. verbundene Verfahrensaufwand für das wiederholte An- und Abmelden der Geräte sei ebenso wie die infolge der monatsbezogenen Gebührenerhebung mögliche finanzielle Mehrbelastung dem Betroffenen zumutbar und damit insgesamt verh...