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Passivierung der ERA-Anpassungsfonds in der Handels- und Steuerbilanz
BMF-Schreiben schafft Klarheit zur steuerlichen Behandlung
Für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie entfällt künftig die Trennung in Arbeiter und Angestellte: Die Tarifvertragsparteien haben hierzu ein Entgelt-Rahmen-Abkommen (ERA) abgeschlossen. Um den mit dem ERA verbundenen Kostensprung von 2,79 % für die Arbeitgeber zu finanzieren, fließt ein Teil künftiger Tariferhöhungen in einen ERA-Anpassungsfonds und wird den Arbeitnehmern zunächst nicht ausgezahlt. Strittig war bisher, wie die aus dem ERA resultierende Verpflichtung steuerbilanziell zu berücksichtigen ist. Mit Schreiben vom schafft das BMF nun Klarheit: Eine Rückstellung ist auch steuerlich zulässig.
I. Entstehung und Bedeutung des ERA-Anpassungsfonds
1. Neugruppierung der Entgeltgruppen
In der Metall- und Elektroindustrie entfällt künftig die Unterscheidung von Lohn- und Gehaltsempfängern; die Beschäftigten werden hierfür neu eingruppiert. Im Zuge dieser Umstellung der alten Lohn- und Gehaltsgruppen auf einheitliche Entgeltgruppen wird es Beschäftigte geben, deren zukünftige Entlohnung höher ausfällt als die bisherige – so S. 866genannte Unterschreiter. In anderen Fällen kann die zukünftige Entlohnung ...