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Betrieblicher Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Die unentgeltliche Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatfahrten führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu Lohnzufluss. Für den Ansatz des Werts für die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs des Arbeitgebers tritt bei Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle neben dem Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in Höhe von 1 % des inländischen Listenpreises die Werterhöhung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG in Höhe von 0,03 % des inländischen Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu. Es kommt nicht darauf an, ob ein Steuerpflichtiger das Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich nutzt, sondern darauf, ob er es hierfür nutzen kann.