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Streit über Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids
Die Zugangsvoraussetzungen nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO bei Streit über Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids liegen vor, wenn hinsichtlich der Folgebescheide Vollstreckung droht. Die drohende Vollstreckung muss hinsichtlich des Gesellschafters der Art und des Umfangs so konkret vorgetragen werden, dass die Feststellungen im Grundlagenbescheid erkennbar Ursache der Vollstreckung sind.