Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kurz notiert
Jahressteuergesetz 2008 beschlossen
In seiner Sitzung am hat das Kabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen. Von dem Gesetzentwurf sind zahlreiche steuerrechtliche Vorschriften in unterschiedlichen Bereichen betroffen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:
1. Einführung des Anteilsverfahrens für die Lohnsteuer bei Ehepaaren (§ 39e EStG):
Für Ehepaare mit unterschiedlich hohem Arbeitnehmereinkommen (Steuerklassen III und V) ist im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage eine deutliche Verfahrensverbesserung vorgesehen. Bisher wirkt die Steuerklasse V aufgrund ihrer hohen steuerlichen Belastung oftmals als Hemmschwelle für eine Beschäftigungsaufnahme. Mit dem neuen Verfahren sollen die Ehepartner ab 2009 die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer anteilsmäßig zu verteilen.
2. Ersatz der Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren (§ 39f EStG):
Die Umstellung auf das elektronische Verfahren entlastet Arbeitnehmer, Unternehmen und Gemeinden. Arbeitnehmer brauchen sich künftig nicht mehr um die Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit. Diese...