Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundesregierung und effektiver Steuer-Rechtsschutz
Rechtsschutz durch pro-futuro-Rechtsprechung?
Die Bundesregierung fordert mit Blick auf die Entscheidungspraxis des EuGH und zulasten rechtsschutzsuchender Steuerbürger die „zeitliche Begrenzung von Urteilswirkungen” und damit die Übernahme der rechtsschutzaushöhlenden pro-futuro-Rechtsprechung des BVerfG. Dies sollten Rechtsschutzsuchende und deren Vertreter erkennen und in Steuerprozessen nachhaltig argumentativ gegensteuern.
I. Aktuelle Einschätzungen staatlicher Stellen zum effektiven Steuer-Rechtsschutz durch den EuGH und durch das BVerfG
Laut BT-Drucks. 16/5371 v. (S. 7) beantragt die Bundesregierung „in geeigneten Fällen eine zeitliche Begrenzung von Urteilswirkungen”. Sie setzt sich auch dafür ein, „dass der EuGH die Einräumung von Übergangsfristen für die nationalen Gesetzgeber in Betracht zieht. Dies entspräche der ständigen Rechtsprechung des BVerfG”. Gleichwohl sieht man (noch) die Grenzen eigener Rechtsmacht:
„Unmittelbare Einflussmöglichkeiten der gesetzgebenden Organe auf einzelne Entscheidungen des EuGH bestehen aus Gründen der Gewaltenteilung nicht. Für die an der Steuergesetzgebung beteiligten Stellen kommt es daher vielmehr darauf an, dass bereits im Vorfeld bei der Ge...