Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Das NWB YAAAC-52031 lässt sich wie folgt zusammenfassen: Kommt es mangels Masse nicht zur Eröffnung des beantragten Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH, können bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO hypothetische Betrachtungen über eine mögliche Anfechtung etwaiger Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter keine Berücksichtigung finden. Der Senat hat weiter festgestellt, dass auch der für eine GmbH tätige Prokurist bei grob fahrlässiger Verletzung seiner Obliegenheiten als Haftungsschuldner i. S. von § 69 AO in Betracht kommt, wenn ihm im Innenverhältnis tatsächlich steuerliche Befugnisse wie die Abgabe von Steueranmeldungen und die fristgerechte Entrichtung der geschuldeten Steuern übertragen worden sind.