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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 240/05 EFG 2006 S. 1244 Nr. 16

Gesetze: EStG § 13a Abs. 1 Nrn. 1 bis 4

Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bereits mit Vorliegen der materiellen Voraussetzungen

Leitsatz

  1. Die Rückkehr zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist nicht erst ab dem Veranlagungszeitraum zulässig, der auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Steuerpflichtige das Finanzamt auf das erneute Vorliegen der Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG aufmerksam gemacht hat.

  2. Für die entgegenstehende Rechtsauffassung der Verwaltung in Abschn. 129 Abs. 3 Satz 4 EStR 2000 gibt es keine Rechtsgrundlage.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1244 Nr. 16
FAAAC-51891

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.04.2006 - 16 K 240/05

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