Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

AO

Huethig-Jehle-Rehm (Mai 2019)

Vorbemerkungen zu §§ 185 bis 190

1Die Zerlegung betrifft die Aufteilung eines Steuermessbetrags auf mehrere hebeberechtigte Gemeinden, auf deren Territorien Teile des Steuergegenstandes (Gewerbebetrieb oder Grundstück) belegen sind. Die §§ 185 bis 189 beinhalten allein die Verfahrensregeln für die Zerlegung, nicht aber deren materielle Voraussetzungen, d. h. in welchen Fällen und wie eine Zerlegung vorzunehmen ist (Zerlegungsmaßstab). Das materielle Zerlegungsrecht ist den §§ 2834 GewStG und §§ 22, 23 GrStG zu entnehmen.

2Die §§ 185–190 regeln das Zerlegungsverfahren für Steuermessbeträge (§ 184). Da Steuermessbeträge nach derzeitiger Rechtslage nur bei Realsteuern festgesetzt werden (§ 184 Rz. 1), sind auch die Zerlegungsvorschriften nur bei der GewSt und GrSt anwendbar. Zerlegungen von EW sind nicht vorgesehen. Die Zerlegung der KSt, LSt und des Zinsabschlags auf die beteiligten Länder ist im Zerlegungsgesetz vom , BGBl I 1998, 1998 (ZerlG) geregelt. Für das Zerlegungsverfahren bei der KSt, wenn in mehreren Bundesländern Betriebsstätten vorhanden sind, erklärt § 6 Abs. 3 ZerlG die §§ 185 bis 189 für entsprechend anwendbar. Bei der Zerlegung der LSt gel...