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Kritische Analyse der Zentralfunktion des Stammhauses
Die Umsetzung der Fusionsrichtlinie durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) in das deutsche Steuerrecht wirft viele neue, bisher ungelöste Fragen auf. Grenzüberschreitende Umwandlungen können regelmäßig nur dann steuerneutral durchgeführt werden, wenn das übergehende Betriebsvermögen nach der Umwandlung in einer inländischen Betriebsstätte verbleibt. Die deutsche Finanzverwaltung ordnet jedoch insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter über die sog. Zentralfunktion pauschal dem Stammhaus zu. Dieser Aufsatz nimmt kritisch zur Zentralfunktion Stellung und berücksichtigt dabei insbesondere die durch das SEStEG neu eingeführten Betriebsstättenverhaftungsbedingungen.
I. Problemdarstellung
Mit der Neufassung der Fusionsrichtlinie vom soll die Steuerneutralität von grenzüberschreitenden Umwandlungen und Sitzverlegungen der SE oder SCE innerhalb der S. 834EU gewährleistet werden. Die Fusionsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten aber nur unter folgenden Voraussetzungen zur Steuerneutralität:
die übertragenen Wirtschaftsgüter müss...