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Schweiz | degressiver Einkommensteuertarif verfassungswidrig
Das Schweizer Bundesgericht mit Sitz in Lausanne hat in seinem Urteil vom 1.6.2007 den degressiven Einkommensteuertarif des Kantons Obwalden für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Ein sinkender Durchschnittsteuersatz bei höheren Einkommen verstoße gegen die Prinzipien der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Rechtsgleichheit. Das Gericht gibt damit einer Klage eines Steuerpflichtigen aus dem Kanton Obwalden gegen die Einführung degressiver Steuersätze zum 1.1.2006 für Einkommen ab 300.000 CHF (ca. 180.000 €) und Vermögen ab 5 Mio CHF (ca. 3 Mio €) statt. Neben dem Kanton Obwalden ist auch der Kanton Schaffhausen, der bereits ab 1.1.2004 degressive Steuertarife bei der Einkommen- und der Vermögensteuer eingeführt hat, betroffen.