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Die Bilanzierung von Aufhebungszahlungen im Lizenzfußball nach IFRS
Vereine dürfen bei einem Wechsel eines vertraglich nicht mehr an den Verein gebundenen Spielers nach dem Bosman-Urteil weder eine Transferentschädigung verlangen noch den Spieler sanktionieren. Der Vereinswechsel eines Profis während der Vertragslaufzeit ist hingegen nur möglich, wenn der abgebende Verein der Vertragsauflösung zustimmt.
Die Prüfung der Vermögenswerteigenschaft des Spielerwerts führt nach IFRS zu einem positiven Ergebnis.
Die Bewertung des Spielerwerts erfolgt bei Zugang grundsätzlich zu seinen Anschaffungskosten. Durch die zeitliche Befristung anhand der festgelegten Vertragslaufzeit gehört der Spielerwert zu den abnutzbaren Vermögenswerten. Die Anschaffungskosten werden in der Regel anhand planmäßiger Abschreibungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Bei wahrscheinlicher Inanspruchnahme darf auch eine Verlängerungsoption in die Nutzungsdauer eingerechnet werden.
Bei frühzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrags zwischen bisherigem Verein und Spieler sind auch nach dem sog. Bosman-Urteil Aufhebungszahlungen zu leisten, die zwar nicht in der Wortwahl, wohl aber im Ergebnis den früheren Tr...