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Übertragung eines KG-Anteils mit Sonderbetriebsvermögen
Die Begriffe „ganzer Gewerbebetrieb”, „Teilbetrieb” und „Beteiligung an einer Personengesellschaft” i. S. des § 13a Abs. 4 ErbStG sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu bestimmen. § 13a ErbStG findet Anwendung, wenn die Auslegung eines mehrdeutigen Testaments ergibt, dass der Erblasser dem Vermächtnisnehmer neben dem Anteil an einer Kommanditgesellschaft auch das im Sonderbetriebsvermögen befindliche Grundstück vermachen wollte.