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Nichtabziehbarkeit privater Steuerberatungskosten – anhängige Klagen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 sind private Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.) nicht mehr abzugsfähig (vgl. hierzu auch Schroen, NWB Beratung aktuell 33/2006 und NWB Beratung aktuell 22/2007). Vor dem FG Niedersachsen (Az. 10 K 103/07) und dem FG Baden Württemberg (Az. 5 K 186/07) sind diesbezüglich mittlerweile Klagen anhängig. Wird gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt und unter Bezugnahme auf die vorgenannten Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt, kommt ein Ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen in Betracht. Diese Entscheidung steht im Ermessen des Finanzamts. Ob die Finanzämter den Ausgang der Klagen abwarten und die Einspruchsverfahren ruhen lassen oder durch Erlass einer Einspruchsentscheidung entscheiden, ist derzeit ungewiss. Ein Mustereinspruch zur Nichtabziehbarkeit privater Steuerberaterkosten kann in der NWB online unter NWB NAAAC-51135 abgerufen werden.