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Bundestag verabschiedet „Hilfen für Helfer”
Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
Der Deutsche Bundestag hat am den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet (BT-Drucks. 16/5200 und 16/5926). In Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrags ist dieser Entwurf aus der Initiative „Hilfen für Helfer” von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hervorgegangen (vgl. Steinbrück/Mecking, Stiftung&Sponsoring 1/2007 S. 6 ff.). Der zweite Durchgang im Bundesrat soll am stattfinden und dürfte voraussichtlich rein formeller Natur sein – eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist nicht zu erwarten. Das Gesetz soll rückwirkend zum in Kraft treten. Ziel ist es, durch die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen weitere Anreize für ehrenamtliche Helfer, Spender und Stifter zu schaffen. Dafür setzt der Fiskus ein geschätztes Finanzierungsvolumen in Höhe von knapp 500 Mio. € ein. Die Regelungen lassen sich in drei Bereiche unterteilen: Würdigung des Engagements des Einzelnen, Spendenabzug als Motivation für Spender und Stifter sowie übersichtlichere Gestaltung des Spendenrechts. Im Fokus dieses Beitrags stehen insbesondere die Neuerungen für Spender, Stifter und gemeinnützige Organisationen.