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Die Buchung der Umsatzsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden
Seit der sog. Seeling-Entscheidung des EuGH steht fest, dass gemischt genutzte Gebäude umsatzsteuerlich vollständig dem Unternehmen zugeordnet und die Vorsteuer in voller Höhe geltend gemacht werden kann. Nun hat sich der BFH in einer aktuellen Entscheidung vom NWB DAAAC-47292 zur Höhe der Wertabgabe (Eigenverbrauch) für den privat genutzten Teil geäußert und der Auffassung des BMF widersprochen. Die nachfolgende Fallstudie zeigt, wie die umsatzsteuerlichen Besonderheiten bilanziell umzusetzen sind und inwieweit Umsatzsteuerfestsetzungen der Jahre bis 2004 noch zugunsten des Unternehmers geändert werden können.
I. Sachverhalt und Aufgaben
U ist Unternehmer und vertreibt Computer. Er bilanziert und gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Am stellt er ein zweigeschossiges Gebäude fertig, dessen Untergeschoss seinem Gewerbebetrieb dient und 60 % der Gesamtfläche ausmacht. Das Obergeschoss, dessen Anteil an der Gesamtfläche 40 % beträgt, nutzt U für private Zwecke.
Die Herstellungskosten für das Gebäude belaufen sich auf 500.000 € netto zzgl. 16 % Umsatzsteuer, d. h. 80.000 €. Die Rechnung für die Herstellung des Gebäudes erhält U im Ja...