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Düsseldorfer und Berliner Tabelle
Neue Unterhaltsleitlinien ab 1. 7. 2007
Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Zur Bemessung wird die Düsseldorfer Tabelle als Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf herangezogen. Sie entstand erstmals 1977 (noch am Landgericht Düsseldorf) und wird seither regelmäßig (ca. alle zwei Jahre) weiterentwickelt und mit allen anderen Oberlandesgerichten abgestimmt. Ihr Ziel ist es heute, die Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt zu standardisieren und damit zu harmonisieren sowie größere regionale Unterschiede zu verhindern.
Die Düsseldorfer Tabelle wird ergänzt durch verschiedene Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte. Diese Leitlinien sind wiederum unterschiedlich und können bei der Unterhaltsberechnung zu teilweise abweichenden Ergebnissen führen.
Die Leitlinien bestehen aus vier Teilen, dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt. Für die Unterhaltsberechtigten, in erster Linie die Mütter mit minderjährigen Kindern, spricht das Gesetz nur von notwendigem oder angemessenem Unterhalt. Weil die Notwendigkeit oder die ...