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Gewerberecht | Sachliche und persönliche Unabhängigkeit als Beratender Ingenieur
Das OVG Lüneburg stellt in seinem Beschluss v. - 8 LA 174/06 klar, dass derjenige, der als Ingenieur in einer AG vollzeitig als Angestellter beschäftigt und daneben geschäftsführender (Mit-)Gesellschafter einer GmbH ist, die sich mit der Erschließung und Bebauung privater Grundstücke befasst, sowie nur im Übrigen selbständige Ingenieuraufgaben wahrnimmt, seinen Beruf damit nicht, wie von § 14 des Niedersächsischen Ingenieursgesetzes gefordert, unabhängig und eigenverantwortlich ausübe, was zur Folge habe, dass er aus der Liste der beratenden Ingenieure zu streichen ist. Der besondere gesetzliche Schutz der Berufsbezeichnung als Beratender Ingenieur soll nämlich gerade die sachliche und persönliche Unabhängigkeit, nicht aber eine herausgehobene berufliche Qualifikation des so gekennzeichne...