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Reiserecht | Vollständige Reisepreiszahlung trotz Rücktrittsmöglichkeit des Veranstalters
Die von einem Reiseveranstalter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Klauselbestimmungen, der zufolge der Reiseteilnehmer den vollständigen Reisepreis 28 Tage vor Antritt der Reise vollständig zu zahlen habe, während er selbst sich vorbehält, die Reise auch nach weiteren zwei Wochen nach diesem Zeitpunkt absagen zu können (z. B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl), ist mit den wesentlichen Grundgedanken des Reisevertragsrechts unvereinbar und wettbewerbswidrig (, WRP 2007 S. 851). Denn die Klauseln widersprächen zumindest in ihrer Kombination der im Gesetz vorgesehenen Pflichtenverteilung zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisenden und würden Letzteren, insbesondere hinsichtlich der Fälligkeit des Reispreises, ...